Das CPF-Konto wird automatisch zwischen dem 30. Januar und dem 15. Juni, der auf das Arbeitsjahr folgt, aufgefüllt.
Beispiel:
Die im Jahr 2024 erworbenen Ansprüche werden zwischen dem 30. Januar und dem 15. Juni 2025 verfügbar sein.
Die Ansprüche bleiben auch dann erhalten, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln oder arbeitslos werden.
Aufladung des CPF
Wenn Sie vollzeitbeschäftigt sind oder mindestens halbzeitbeschäftigt, wird Ihr Konto mit
500 € pro Arbeitsjahr bis zu einem Höchstbetrag von
5 000 € aufgefüllt.
Es gibt mehrere Sonderfälle, insbesondere :
- Selbständige·r
- Öffentliche·r Bedienstete·r
- Ungelernte·r Arbeitnehmer·in
- Als behindert anerkannte·r Arbeitnehmer·in
- Opfer eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, die zu einer dauerhaften Behinderung von mindestens 10 % geführt hat.
- Empfänger·in einer Invaliditätsrente
- Empfänger·in einer Militärpension
- Empfänger eines Invalidengeldes oder einer Invalidenrente der Freiwilligen Feuerwehr
- Empfänger·in der Mobilitätskarte (carte mobilité inclusion)
- Empfänger·in der Beihilfe für behinderte Erwachsene (AAH).
Beziehen Sie sich auf die offizielle Website:
service-public.fr für weitere Informationen.
Quelle:
service-public.fr - 17.02.2025 -
travail-emploi.gouv.fr - 18.02.2025