Oft gestellte Fragen

Wir informieren Sie hier über allgemeine und oft gestellte Fragen zu den Prüfungen des Goethe-Instituts.

Falls Sie darüber hinausgehende Fragen zu den Goethe-Zertifikaten A1 bis C2 haben, informieren Sie sich bitte kostenlos und unverbindlich in einer persönlichen Beratung direkt an einem unserer Prüfungszentren (Goethe-Institute, Goethe-Zentren oder Prüfungskooperationspartner).

Die Prüfungen des Goethe-Instituts stehen allen Interessierten zur Verfügung und können unabhängig vom Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit abgelegt werden. Sie sind zum Nachweis von Sprachkenntnissen in Deutsch als Fremdsprache und Deutsch als Zweitsprache konzipiert.
Für die Teilnahme wird jeweils ein Mindestalter empfohlen.
Prüfungsordnung
Die Prüfungszentren sind bemüht, nach ihren Möglichkeiten vor Ort individuell auf Prüfungsteilnehmende mit spezifischem Bedarf (zum Beispiel chronisch krank oder seh-, hörbehindert) einzugehen. Art und Grad des spezifischen Bedarfs müssen deshalb bereits bei Anmeldung zur Prüfung angegeben und durch ein ärztliches Attest belegt werden. Das Prüfungszentrum ist hierbei zur Vertraulichkeit verpflichtet.

Genauere Informationen erhalten Sie direkt an dem Prüfungszentrum, an dem Sie die Prüfung ablegen möchten.
Ergänzungen zu den Durchführungsbestimmungen: Prüfungsteilnehmende mit spezifischem Bedarf
Informationen für Prüfungsteilnehmende mit spezifischem Bedarf
Bitte wenden Sie sich hierfür an das Prüfungszentrum Ihrer Wahl und lassen Sie sich persönlich beraten.
Sie können den Raum für eine angemessene Zeit (Toilette) verlassen. Dies wird im „Protokoll über die Durchführung der Prüfung“ vermerkt.
Die Prüfungsteilnahme ist weder an den Besuch eines bestimmten Sprach- oder Vorbereitungskurses noch an den Erwerb eines Zertifikats auf einer darunterliegenden Niveaustufe gebunden.

Wir empfehlen jedoch die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs des Prüfungszentrums. Hier lernen Sie die nötigen sprachlichen und prüfungsspezifischen Fertigkeiten, die Ihnen das Ablegen der Prüfung so leicht wie möglich machen.

Bitte wenden Sie sich hierfür an das Prüfungszentrum Ihrer Wahl und lassen Sie sich persönlich beraten.
Die Einordnung der Goethe-Zertifikate A1 bis C2 entsprechend dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Informationen finden Sie unter:
Niveaustufen der Prüfungen und Sprachkurse des Goethe-Instituts
Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER)
Bitte wenden Sie sich hierfür an das Prüfungszentrum Ihrer Wahl und lassen Sie sich persönlich beraten.
Bestätigungen, die lediglich die Teilnahme an einem Sprachkurs, an einem Einstufungstest, an einer Prüfung oder Ähnlichem bescheinigen, genügen nicht.

Nur ein Prüfungszeugnis über eine bestandene Prüfung Goethe-Zertifikat A1 bis C2 beziehungsweise über das Kleine oder Große Deutsche Sprachdiplom gilt weltweit als anerkannter Nachweis über die entsprechenden Kenntnisse in Deutsch als Fremdsprache.
Die Prüfungen Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom, Zentrale Oberstufenprüfung, Kleines Deutsches Sprachdiplom und Großes Deutsches Sprachdiplom sind als sprachlicher Nachweis für ein Studium an einer Hochschule (Universität) in Deutschland anerkannt und befreien vom Nachweis einer TestDaF-Prüfung oder einer anderen hochschulbezogenen Prüfung (DSH).

Über die Sprachanforderungen für die Hochschule Ihrer Wahl, für den Studiengang bzw. das Studienfach informieren Sie sich bitte an der jeweiligen Hochschule (Universität), an der Sie studieren möchten oder Sie recherchieren gezielt auf www.sprachnachweis.de.
In allen Prüfungen des Goethe-Instituts ist für die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistungen die Rechtschreibung in der Form verbindlich, wie sie seit August 2006 geregelt ist. Grundlage hierfür sind „DUDEN. Die deutsche Rechtschreibung“ (ab 24. Auflage 2006) und „WAHRIG. Die deutsche Rechtschreibung“ (ab 2006).

Die aktuell gültigen Regeln finden sich im Internet unter:
Duden. Die deutsche Rechtschreibung
Der Duden Produktkatalog
Bertelsmann WAHRIG. Verlagsprogramm
Institut für Deutsche Sprache (IDS)
DUDEN. Sprachberatung
Lernen ist ein individueller Prozess. Wie viel Zeit Sie persönlich benötigen, um eine Niveaustufe zu erreichen, hängt von verschiedenen, auch individuellen Faktoren ab: von Engagement, Zeiteinsatz und Nutzung zusätzlicher Übungsangebote.

Wenn Sie schon eine oder mehrere Sprachen gelernt haben, lernen Sie Deutsch meist schneller. Es spielt eine große Rolle, ob Sie an einem Sprachkurs in Ihrem Heimatland oder in Deutschland teilnehmen, wo Sie auch außerhalb des Unterrichts Deutsch hören und sprechen können.

Für den Lernprozess ist die Intensität des Unterrichts (Intensiv- oder Abendkurs o.Ä.) ebenfalls wichtig. Bitte wenden Sie sich hierfür an das Prüfungszentrum Ihrer Wahl und lassen sich persönlich beraten.
Sie finden bei der jeweiligen Prüfung als Übungs- und Infomaterial
  • Materialien zum Online üben
  • Materialien zum Herunterladen
  • Materialien zum Bestellen
  • Prüfungsordnung und Durchführungsbestimmungen
Teilweise erhalten Sie Materialien im Sprachkursbüro am Goethe-Institut vor Ort.
Für einige Prüfungen gibt es Fernlernmaterial und Onlinekurse.
Deutsch lernen per Fernunterricht
Die Prüfung kann als Ganzes beliebig oft wiederholt werden. Die Einzelheiten, auch bezüglich möglicher Teilwiederholungen, sind in den Durchführungsbestimmungen der jeweiligen Prüfung geregelt.
Die Zeugnisse des Goethe-Instituts über die Goethe-Zertifikate A1 bis C2 sind unbegrenzt gültig.

Viele Institutionen und Arbeitgeber verlangen jedoch ein Zeugnis, das nicht älter als zwei Jahre ist.

Die Zeugnisse über die Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP), das Kleine Deutsche Sprachdiplom (KDS) und das Große Deutsche Sprachdiplom (GDS) bleiben nach Einführung des neuen Goethe-Zertifikats C2: Großes Deutsches Sprachdiplom und damit nach der Umstellung des Prüfungsangebots auf Niveau C2 ab 01.01.2012 gültig.
Es wird grundsätzlich kein Duplikat ausgestellt.

Falls die Prüfung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt, kann das Prüfungszentrum, an dem Sie die Prüfung abgelegt haben, jedoch eine kostenpflichtige Ersatzbescheinigung ausstellen.
Bei Namensänderung (zum Beispiel bei Heirat, Adoption, Scheidung oder Ähnlichem) wird weder ein neues Zeugnis noch eine Ersatzbescheinigung ausgestellt.

Eine Namensänderung kann durch die entsprechende behördliche Urkunde (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Ähnliches) beziehungsweise durch beglaubigte Kopie nachgewiesen werden.

Name bzw. Schreibung des Namens wird bei Anmeldung zur Prüfung entsprechend Lichtbildausweis am Prüfungszentrum aufgenommen. Das Zeugnis über die bestandene Prüfung wird auf der Grundlage dieser Angaben ausgefertigt.
Sie können Ihr Zeugnis beispielsweise für Studienzwecke bei jeder öffentlichen Behörde (Gericht, Ministerium, Schule, Bank oder Ähnlichem) beglaubigen lassen. Arbeitgeber benötigen meist die Beglaubigung einer befugten Anwaltspraxis.
Eine offizielle Übersetzung können Sie bei einem/r staatlich anerkannten Übersetzer/in oder in einem Übersetzungsbüro machen lassen.